Eine psychotherapeutische Behandlung dient der Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert. Mögliche Anlässe eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin aufzusuchen, sind u.a. folgende:
Die Verhaltenstherapie basiert auf der Annahme, dass menschliches Verhalten erlernt wird und dementsprechend auch wieder verlernt werden kann. Dabei setzt die Verhaltenstherapie an den auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen des Problems an. Sie ist gegenwartsbezogen, sowie ziel- und handlungsorientiert und bezieht das Umfeld in die Therapie mit ein. Zu Beginn der Therapie werden klare Therapieziele vereinbart, deren Erreichen überprüfbar ist. Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie ist die aktive Mitarbeit des Patienten und seiner Bezugspersonen!
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Die Bezeichnung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist geschützt und darf nur von speziell ausgebildeten und staatlich geprüften (approbierten) Psychotherapeuten geführt werden. Die Approbation und der Fachkundenachweis sind die Voraussetzung für eine Behandlungserlaubnis.