Wenn Sie eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin suchen, kontaktieren Sie mich entweder telefonisch 01573-6659324 oder per Email. Falls Sie mich nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht und ich werde mich umgehend bei Ihnen melden, so dass wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren können.
1. Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Wir besprechen Ihr individuelles Anliegen und es erfolgt eine erste Einschätzung, ob die geschilderte Problematik eine Therapie erforderlich macht oder ob gegebenfalls eine Beratung ausreicht. Idealerweise begleiten beide Elternteile ihr Kind zum Erstgespräch. Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können auch alleine zum Erstgespräch kommen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch das gelbe U-Heft, die letzten drei Zeugnisse und mögliche Vorbefunde in Kopie mit.
2. Probatorische Sitzungen
Im Anschluss an das Erstgespräch gibt es bis zu fünf probatorische Sitzungen. Hier erfolgt das weitere Kennenlernen so wie eine diagnostische Abklärung mittels Verhaltensbeobachtung und standardisierter Interviews oder Fragebögen und Leistungstests. Wenn in dieser Phase eine anschließende Psychotherapie als indiziert angesehen wird, muss vor Aufnahme einer Therapie beim Kinderarzt ein Konsiliarbericht eingeholt werden, der organische Ursachen der gezeigten Symptomatik ausschließt. Wichtig: Bei einem gemeinsamen Sorgerecht der Eltern müssen beide Eltern mit ihrer Unterschrift in eine Therapie des Kindes einwilligen.
3. Therapiedauer
Kurzzeittherapie: Es sind zwei aufeinander folgende Kurzzeittherapien zu je 12 Stunden (+ je 3 Bezugspersonen-Stunden) möglich
Langzeittherapie: 60 Stunden
Gesetzlich Versicherte
Seit dem 1. April 2020 hat meine Praxis einen gesetzlichen Versorgungsauftrag. Für gesetzlich Versicherte übernimmt die jeweilige Krankenkasse die Kosten der Behandlung. Bitte bringen Sie dazu Ihre Krankenkassenkarte mit.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen werden in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernommen. In welchem Ausmaß hängt jedoch von dem Vertrag mit Ihrer Versicherung ab. Bitte erkundigen Sie sich hierzu am besten vorab bei Ihrer privaten Versicherung. Die Gebühren für eine ambulante Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Wenn Sie die Therapie selber zahlen, orientieren sich die Kosten ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).